OC-LA-Praktikum
Experimentalvortrag
Staatsexamenvorber.
Wiss. Hausarbeit
Staatsexamen

Veranstaltungen - Hinweise zur Wiss. Hausarbeit

Hinweise zur Wissenschaftlichen Hausarbeit

1. Quellen

Siehe:    http://afl.bildung.hessen.de/pruefung/marburg/

http://afl.bildung.hessen.de/pruefung/giessen/Meldeunterlagen_WHA_Giessen__4_1.pdf

Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall nach!

2. Terminübersicht

Erste Staatsprüfung für die Lehrämter

Prüfungstermin im Sommersemester

Prüfungstermin im Wintersemester

Beginn des Praktikums für Studierende,
die die WHA im Fach Chemie verfassen

April

Oktober

Anmelden der WHA beim AfL

Juli

Januar

Abfassen der WHA

August bis Oktober

Februar bis Mai

Ausgabe der Meldeunterlagen für die Erste Staatsprüfung und die Wahlfachprüfung L5 (Klausuren; mdl. Prüfungen) und Terminvergabe für die Meldung

Im November

Im Mai

Abgabe der Prüferwünsche (mdl.) und Prüferwünsche (Klausuren) beim AfL

Bis Dezember

Bis Juni

Abgabe der Meldeunterlagen im AfL
Hier müssen die Gutachten zur Arbeit vorliegen!

i.d.R. im Februar

i. d. R. im Juli/August

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung, Einladung zu den Klausuren

Ende Februar

Ende August

Klausuren

i. d. R. im März

i. d. R. im September

mündliche Prüfungen

Anfang April bis spätestens 15. Mai

Anfang Oktober bis spätestens 15. November

Zeugnisausgabe

2. Hälfte Juni

2. Hälfte Dezember

 

Diese Termine können variieren. Bitte fragen Sie beim AfL nach!
.


3. Durchführung der Wissenschaftlichen Hausarbeit

Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an
den Ersten Staatsprüfungen der Lehrämter.
Die WHA kann zu jeder Zeit angefertigt werden, das Prüfungsamt nennt aber zwei Terminblöcke, die den anderen Prüfungen angepasst sind: Februar bis Mai für Prüfungen im WS, August bis Oktober für Prüfungen im SS (Termine siehe Kap. 2).

1. Sie können sich die Meldeunterlagen für die WHA in der Prüfungsstelle Marburg
abholen oder bald im Internet herunterladen. Die Meldeunterlagen bestehen aus:

2. Mit dem Formblatt gehen Sie zum Prüfer
Mit diesem das Thema ab. Der Prüfer wird das Formblatt ausfüllen, stempeln und per Post an das AfL senden. Dieses prüft die Vollständigkeit und das gewählte Thema. In
der Regel teilen es Ihnen innerhalb der nächsten 10 bis 14 Tage schriftlich mit, ob Ihr
Thema genehmigt wurde. In diesem Schreiben erfahren Sie auch, wann Sie mit Ihrer
Arbeit beginnen dürfen und wann Ihr Abgabetermin ist. ( I.d.R. beginnen Sie mit dem Erhalt
des Schreibens auch Ihre Arbeit)

3. Abgabe der Arbeit
Ihre fertige Arbeit geben Sie dann unter Beachtung Ihrer Abgabefrist hier in der
Prüfungsstelle Marburg persönlich ab. Postalisch bitte als Einschreiben senden. Datum
der Abgabe ist das Datum des Poststempels.

4. Gutachten
Die Wissenschaftliche Hausarbeit wird von den Gutachtern bewertet und an uns
zurückgeschickt. Das AfL teilt Ihnen Ihr Ergebnis schriftlich mit. Ist es mindestens
„ausreichend“, haben Sie die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Ersten
Staatsprüfung erfüllt. Wenn Sie Ihre Arbeit zu spät oder gar nicht abgeben, bzw. eine
nicht ausreichende Leistung erzielen, können Sie die WHA entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben einmal wiederholen.

Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist in der Regel frühestens 2 Wochen vor
bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsende, also im Februar bzw. im Juli (Diese Termine
liegen rechtzeitig im Amt für Lehrerbildung aus). Zu diesem Zeitpunkt muss die Note Ihrer
Wissenschaftlichen Hausarbeit hier im AfL vorliegen!
Für die gesamte Abwicklung Ihrer WHA – Zustellung des Themas, Erstellung, Gutachten,
Bescheinigung – rechnen Sie mit mindestens 22 Wochen!

 

4. Weitere rechtliche Regelungen

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihren gewünschten Prüfern auf, um Themen und
Inhalte der Klausuren und der mündlichen Prüfungen besprechen zu können!
Gültig ist die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter
( Auszug )
 (9) Die Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei Hausarbeiten in den
neusprachlichen Unterrichtsfächern ist eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen
Fremdsprache beizufügen.
(11) Die Hausarbeit ist in zweifacher Ausfertigung maschinenschriftlich und gebunden bei
dem Amt für Lehrerbildung einzureichen. Das Amt für Lehrerbildung leitet eine Ausfertigung
der Hausarbeit der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter sowie danach der Zweitgutachterin
oder dem Zweitgutachter zur Beurteilung zu. Diese begutachten unverzüglich schriftlich die
Hausarbeit, beide erteilen je eine Note und geben Hausarbeit und Gutachten an das Amt für
Lehrerbildung spätestens eine Woche vor Beginn der mündlichen Prüfung zurück.
(12) Bei unterschiedlicher Beurteilung setzt das Amt für Lehrerbildung nach Rücksprache mit
den beiden Gutachterinnen oder Gutachtern die Note fest.
(13) Zeigt die Hausarbeit schwerwiegende sprachliche oder formale Mängel, so kann sie nicht
mit der Note „ausreichend“ oder besser bewertet werden.
(14) Wird die Wissenschaftliche Hausarbeit schlechter als mit der Note „Ausreichend“
bewertet, ist eine neue anzufertigen. Wird auch diese schlechter als mit der Note
„Ausreichend“ bewertet, die eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgeschlossen.
(15) Ist das Ergebnis der Wissenschaftlichen Hausarbeit endgültig festgesetzt worden, kann
die Note der Bewerberin oder dem Bewerber auf Antrag frühestens drei Tage vor Beginn der
mündlichen Prüfung durch das Amt für Lehrerbildung bekannt gegeben werden.
WICHTIG !!!
Eine Verlängerung des Abgabetermins aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich,
wenn bei Erkrankungsbeginn unverzüglich über eine hausärztliche Bescheinigung (mit
Diagnose und Krankheitsdauer) dem Amt für Lehrerbildung ein Amtsärztliches Attest
vorgelegt wird.


 

5. Formalien

Empfehlungen zur Anfertigung der Wissenschaftlichen Hausarbeit
im Rahmen der Ersten Staatsprüfung

1. Form:
Pflicht: Deutsche Sprache, mind. 60 Seiten,
Empfohlen: 1,5 Zeilig, 5 cm Rand, Schriftgröße 12
Im Text erleichtern Schriften mit Serifen (z.B. Times New Roman) das flüssige Lesen, in den Zeichnungen sind serifenlose Schriften (z.B. Arial) häufig besser zu erkennen.

2. Pflichtseiten:
Form der ersten Seite der Wissenschaftlichen Hausarbeit:
Wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an
Grundschulen/Hauptschulen und Realschulen/Gymnasien/Förderschulen im Fach _________,
eingereicht dem Amt für Lehrerbildung - Prüfungsstelle Gießen - .
Thema:
Verfasser/in: (Name und Anschrift)
Gutachter/in:

Letzte Seite der Wissenschaftlichen Hausarbeit
Am Schluss der Arbeit ist folgende Versicherung abzugeben:
Ich versichere hiermit, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst,
keine anderen, als die angegebenen Hilfsmittel verwandt und die Stellen,
die anderen Werken im Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen sind,
mit Quellenangaben kenntlich gemacht habe.
In die Versicherung sind gegebenenfalls auch Zeichnungen, Skizzen und bildliche
Darstellungen sowie Ton- und Datenträger einzuschließen.
(Unterschrift des Verfassers)

3. Abgaben
a. AfL
Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) ist g e b u n d e n und in z w e i f a c h e r
Ausfertigung dem Amt für Lehrerbildung einzureichen.
Beide Ausfertigungen müssen inhaltlich sowie in Bezug auf Illustration und Anlagen in
gleicher Weise ausgestattet sein.
Außen auf die gebundene Arbeit kleben Sie ein Schildchen mit Angabe des Themas der
Arbeit, des /der Verfasser/s /das Prüfungssemester, z.B. WS XX/XX oder SS XX und das
Lehramt, z.B. L1, L2, L3 od. L5.
Auf den Rücken (gebundene Seite) der Arbeit kleben Sie ein Schildchen mit dem Namen
des/der Verfasser/s das Prüfungssemester, z.B. WS XX/XX oder SS XX und das Lehramt,
z.B. L1, L2, L3 od. L5.
. Jedes Exemplar muss o r i g i n a l unterschrieben sein. (Ausgenommen:
Bibliotheksexemplar!)

b. Prüfer
Bitte geben Sie dem Prüfer und auf Wunsch dem Zweitgutachter ebenfalls je ein Exemplar.

c. Bibliothek des Fb. Chemie
1 Exemplar für institutsinterne Bibliothek
Nach einem Erlass des HKM hat in dem der Bibliothek zur Verfügung
gestellten Exemplar jeder Hinweis darauf, dass es sich um eine Prüfungsarbeit
handelt, zu unterbleiben. Es darf also nur Verfasser, Thema und die eigentliche
Arbeit enthalten, nicht jedoch z. B. den Hinweis auf eine Prüfung oder die
Versicherung, dass die Arbeit selbstständig verfasst/angefertigt wurde u. dgl. m.

 

Hinweis. Denken Sie immer daran – Speichern Sie auch schon Teile Ihrer Arbeit immer
auf Sicherungs-CD ab!!!
Aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme ist keine Fristverlängerung Ihrer
Wissenschaftlichen Hausarbeit möglich.


6. Erwartungshorizont

    Herunterladen dieser Informationen als .dok-Datei: hinweise_erste_staatspruefung.doc und als .pdf-Datei:hinweise_erste_staatspruefung.pdf